Beratung + Vertretung
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Die Anliegen von Ratsuchenden können vielfältig sein. Ganz nach deren Bedürfnissen gestaltet sich auch die Beratung. Ein Ergebnis kann daher nicht vorhergesagt werden. Empfehlungen können erst gegeben, konkrete Strategien erst entworfen werden, wenn die Bedürfnisse der Ratsuchenden mit ihnen zusammen herausgearbeitet und dargestellt worden sind.
Um die von der Kanzlei geforderte hohe Beratungsqualität gewährleisten zu können, haben die Ratsuchenden nicht Unwesentliches beizutragen. Sie sollten möglichst schon im Vorfeld, also vor dem ersten Beratungsgespräch ihre Anliegen kennen. Es schadet jedoch nicht, wenn diese erst im ersten Gespräch gemeinsam herausgearbeitet werden. Diese können beispielsweise wie folgt aussehen:
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Geht es um die Überprüfung oder den Abschluss von Verträgen?
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Geht es um die die Durchsetzung von Rechten oder Pflichten aus einem Vertrag?
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Gibt es Urkunden oder ähnliche Unterlagen?
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Geht es um Mangelbeseitigung?
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Aus wecher Zeit stammt ein Anspruch?
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Oder besteht ein Anspruch eines Dritten, der abgewehrt werden soll? ......
Die Anliegen sind selbstverständlich äußerst vielfältiger Natur. Für alle gemeinsam gibt es jedoch wertvolle Hinweise, die bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten helfen können:
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Bereits zum ersten Beratungsgespräch sollten möglichst alle verfügbaren Unterlagen in Kopie vorgelegt werden (z. B. Verträge, Urkunden, Korrespondenz, u. a.).
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Die Angelegenheiten sollten so früh wie möglich geprüft werden, z. B. um etwaigen Verfristungen vorzubeugen.
Denn je früher ein Problem erkannt wird...,
... je früher es einen professionellen Lösungsansatz gibt, desto größer sind die Chancen, sein Recht verwirklichen zu können.